Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatzanspruch des Mieters bei freiwilligem Auszug nach Ankündigung der Eigennutzungsabsicht des Vermieters

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Vermieter haftet auf Schadensersatz, wenn er gegenüber dem Mieter erklärt, daß er Eigenbedarf an der Wohnung habe, während sein Entschluß zum Umzug in Wirklichkeit noch nicht sicher feststeht und der Mieter daraufhin freiwillig auszieht. Der Schadensersatzanspruch unterliegt nicht der Verjährung gemäß BGB § 558.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: So auch OLG Karlsruhe, 1981-10-07, 3 Re-Miet 6/81, WuM 1982, 11.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733582

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