Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadenersatzanspruch des Mieters wegen der Vortäuschung des Kündigungsgrundes der Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung: Mitverschulden des Mieters bei erkennbarkeit der Unwirksamkeit der Kündigung. Schadenersatzanspruch des Mieters wegen der Vortäuschung des Kündigungsgrundes der Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung: fahrlässiges Verschulden des Vermieters bei Irrtum über die Verkäuflichkeit einer Wohnung zu dem vorgestellten Preis

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Macht ein Mieter einen Schadensersatzanspruch wegen einer vorgetäuschten Kündigung geltend, so fällt ihm kein Mitverschulden zur Last, wenn er im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Vermieters zum Kündigungsgrund auf eine formell unwirksame Kündigung ausgezogen ist.

Etwas anderes kann gelten, wenn die Angaben des Vermieters die Beendigung des Mietverhältnisses - auch für den Laien erkennbar - nicht rechtfertigen würden.

2. Kündigt der Vermieter eine vermietete Eigentumswohnung mit der Begründung, daß er das Objekt zu einem bestimmten Preis verkaufen wolle, so kann eine fahrlässige positive Vertragsverletzung vorliegen, wenn er beim Ausspruch der Kündigung von fehlerhaften Vorstellungen über den Verkehrswert der Wohnung ausgegangen ist, wenn der Verkauf an den überhöhten Preisvorstellungen gescheitert ist und der Vermieter bei sorgfältiger Prüfung zu einer realistischen Einschätzung der Sachlage in der Lage gewesen wäre.

Dem Vermieter kann insoweit allerdings nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß er die Wohnung zu einem etwas höheren als dem Verkehrswert angeboten hat, um sich einen Verhandlungsspielraum zu schaffen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734600

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