Entscheidungsstichwort (Thema)

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Zehnjährige Laufzeit eines Mietvertrages über eine Fernsprechanlage

 

Leitsatz (amtlich)

Die formularmäßig vereinbarte Vertragslaufzeit von zehn Jahren ist bei einem Mietvertrag über eine Fernsprechanlage unwirksam (mit Löwe, NJW 1995, entgegen BGH, 1985-02-13, VIII ZR 104/84, NJW 1985, 2328 und BGH, 1993-02-10, XII ZR 74/91, NJW 1993, 1133).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733245

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