Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage der Bezugnahme auf auswärtige Vergleichsobjekte im Mieterhöhungsverlangen
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens darf auf auswärtige Vergleichsobjekte nur ausnahmsweise Bezug genommen werden (Vergleiche LG Stuttgart, 1974-03-15, 4 S 322/73, NJW 1974, 1252).
Die im Prozeß nachgeschobene Begründung des Mieterhöhungsverlangens setzt eine neue Überlegungsfrist in Gang.
Fundstellen
Dokument-Index HI1730956 |
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