Entscheidungsstichwort (Thema)

Notarkostenberechnung: Geschäftswert einer im Grundstückskaufvertrag übernommenen Bauverpflichtung

 

Orientierungssatz

Hat ein Grundstückskäufer im notariellen Kaufvertrag eine Bauverpflichtung übernommen, ist diese bei der Berechnung des Geschäftswertes grundsätzlich zusätzlich zum Kaufpreis angemessen zu berücksichtigen. Ausschlaggebend ist insofern das Interesse des Berechtigten (Verkäufers), dem gegenüber die Bauverpflichtung übernommen wurde. Dabei kommt sowohl ein wirtschaftliches als auch ein ideelles Interesse oder auch ein aus beiden Gesichtspunkten zusammengesetztes Interesse in Betracht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737061

ZMR 2000, 227

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge