Entscheidungsstichwort (Thema)
Notarkostenberechnung: Geschäftswert einer im Grundstückskaufvertrag übernommenen Bauverpflichtung
Orientierungssatz
Hat ein Grundstückskäufer im notariellen Kaufvertrag eine Bauverpflichtung übernommen, ist diese bei der Berechnung des Geschäftswertes grundsätzlich zusätzlich zum Kaufpreis angemessen zu berücksichtigen. Ausschlaggebend ist insofern das Interesse des Berechtigten (Verkäufers), dem gegenüber die Bauverpflichtung übernommen wurde. Dabei kommt sowohl ein wirtschaftliches als auch ein ideelles Interesse oder auch ein aus beiden Gesichtspunkten zusammengesetztes Interesse in Betracht.
Fundstellen
Haufe-Index 1737061 |
ZMR 2000, 227 |
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