Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksame Kündigung des Grundstückserwerbers vor Eigentumsübergang. kein Fortwirken der vom Voreigentümer ausgesprochenen Kündigung. Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei der Eigenbedarfskündigung

 

Orientierungssatz

1. Der Grundstückserwerber kann sich auf eine vom Voreigentümer vor Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch ausgesprochene Kündigung auch dann nicht berufen, wenn im Kaufvertrag vereinbart war, daß die mit dem Grundbesitz verbundenen Rechte und Nutzungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf den Erwerber übergehen sollten (vergleiche LG Hannover, 1979-06-06, 11 S 112/79, WuM 1979, 220).

2. Eine vom Grundstückserwerber vor dem Eigentumsübergang ausgesprochene unwirksame Kündigung kann vom Voreigentümer nicht genehmigt werden (vergleiche LG Stuttgart, 1970-03-25, 6 S 363/69, MDR 1970, 682).

3. Eine vom Voreigentümer vor dem Eigentumsübergang ausgesprochene Kündigung wirkt nicht fort.

4. Die Nichteinhaltung der auch im Falle der Eigenbedarfskündigung geltenden Kündigungsfrist nach BGB § 564b Abs 2 S 1 Nr 2 führt zur Nichtigkeit der Eigenbedarfskündigung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734753

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