Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Bedeutung einer Mieterhöhungsvereinbarung für die Kappungsgrenze

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine einvernehmliche Mieterhöhung wegen Modernisierung ist keine Mieterhöhung nach § 3 im Sinne des MHG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 (juris: MietHöReglG).

2. Etwas anderes gilt auch nicht, wenn im Einzelfall die materiellen Voraussetzungen für eine Erhöhung nach § 3 nachweislich gegeben sind.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737000

NZM 2001, 1075

WuM 2001, 197

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