Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Verlängerung des Mietverhältnisses beim Fortsetzungsanspruch des Mieters wegen eines Härtefalls

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des Fortsetzungsanspruchs des Mieters gemäß der Sozialklausel vor, so ist trotz der Möglichkeit der Gewährung einer Räumungsfrist eine Verlängerung des Mietverhältnisses vom Gericht auszusprechen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

1. Ein Härtefall gemäß BGB § 556a Abs 2, der eine befristete Verlängerung des Mietverhältnisses trotz berechtigten Eigenbedarfs des Vermieters rechtfertigt, liegt vor, wenn die Entbindung der Ehefrau des Mieters unmittelbar bevorsteht, so daß ein Umzug mit einem weiteren Kleinkind nicht zumutbar ist und bei der vom Mieter nachgewiesenen intensiven Ersatzwohnraumsuche damit zu rechnen ist, daß er innerhalb von einigen Monaten eine neue Wohnung findet.

2. Zitierung: so auch OLG Stuttgart, 1968-11-11, 8 W 71/68, NJW 1989, 240.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736076

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