Entscheidungsstichwort (Thema)
Verzug des Mieters mit Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen. endgültige Erfüllungsverweigerung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Allein der Auszug des Mieters ohne Angabe der neuen Anschrift oder das Bestreiten einer Renovierungsverpflichtung ist keine Erfüllungsverweigerung hinsichtlich vorzunehmender Schönheitsreparaturen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731396 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen