Entscheidungsstichwort (Thema)

Verzug des Mieters mit Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen. endgültige Erfüllungsverweigerung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Allein der Auszug des Mieters ohne Angabe der neuen Anschrift oder das Bestreiten einer Renovierungsverpflichtung ist keine Erfüllungsverweigerung hinsichtlich vorzunehmender Schönheitsreparaturen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731396

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