Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung zugunsten der Nichte des Vermieters

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Angehörige, zu deren Gunsten Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen in einem sozialen Kontakt zum Vermieter stehen, der die sittliche Verantwortung des Vermieters für den Wohnbedarf des Angehörigen (hier: Nichte) ergibt.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

1. Zitierung: so auch LG Münster, 1990-11-22, 8 S 334/90, WuM 1991, 107.

2. Der Umstand, daß der Vermieter und seine Nichte sich zu Weihnachten und den Geburtstagen besuchen und etwa zehnmal im Jahr zusammen sind, genügt diesen Anforderungen nicht. Ebenso wenig, daß sie Jahre zuvor gemeinsam in Urlaub gefahren sind.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737598

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