Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Kündigung des Mieters durch Räumung und Übergabe der Wohnungsschlüssel

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter bedarf der Schriftform.

Gibt der Mieter nach Räumung den Wohnungsschlüssel zurück, können es Treu und Glauben gebieten, ihn so zu stellen, als wenn mit der Schlüsselübergabe die Kündigungsfrist abzulaufen beginne.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734032

WuM 2005, 585

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