Musterbeschluss: Teilauflösung der Erhaltungsrücklage zur Bildung einer Liquiditätsrücklage
TOP XX Teilauflösung der Erhaltungsrücklage unter Bildung einer Liquiditätsrücklage
Die Erhaltungsrücklage weist derzeit liquide Mittel in Höhe von 80.457 EUR auf. Größere Erhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums sind nicht absehbar. Für eine Wohnanlage vergleichbaren Alters, vergleichbarer Größe und Ausstattung ist eine Erhaltungsrücklage in Höhe von 50.000 EUR angemessen.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer eine Teilauflösung der Erhaltungsrücklage in Höhe von 30.000 EUR. Der Betrag in Höhe von 30.000 EUR soll als Liquiditätsrücklage, insbesondere zum Ausgleich von Hausgeldausfällen einzelner Wohnungseigentümer, weiter im Gemeinschaftsvermögen bleiben. Der Betrag soll auch weiterhin auf dem zinsbringenden Bankkonto der Erhaltungsrücklage verbleiben.
Der Verwalter ist im Fall von Hausgeldrückständen einzelner Wohnungseigentümer und insoweit zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen des gemeinschaftlichen Girokontos zum Zugriff auf die Liquiditätsrücklage berechtigt. Diese Berechtigung ersetzt allerdings nicht die Verpflichtung des Verwalters, Maßnahmen zur Beitreibung der Hausgeldrückstände zu ergreifen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
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Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.