Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragspflicht. Bauunternehmer. illegale Arbeitnehmerüberlassung. faktisches Arbeitsverhältnis. kein Ausschluß durch deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen

 

Orientierungssatz

1. Zur Beitragspflicht eines deutschen Unternehmers aufgrund eines faktischen Arbeitsverhältnisses, der polnische Arbeitnehmer im Rahmen eines mit einem polnischen Unternehmen abgeschlossenen "Werkvertrages" illegal beschäftigte.

2. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aufgrund des deutsch-polnischen Abkommens über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern (juris: SVAbk POL) ist ausgeschlossen, wenn der polnische Arbeitnehmer dem inländischen Betrieb eingegliedert ist bzw das wirtschaftliche Ergebnis der Arbeitsleistung unmittelbar dem entsendenden polnischen Arbeitgeber zugute kommt.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 25.08.1994; Aktenzeichen 2 BU 109/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652173

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