Entscheidungsstichwort (Thema)
Abgabepflicht. Künstlersozialabgabe. Werbung. Moderation. Alleingesellschafter. Geschäftsführer. abhängiges Beschäftigungsverhältnis. ehemaliger Spitzensportler
Orientierungssatz
1. Die für Werbung und Moderation gezahlten Entgelte einer Gesellschaft, die diese an ihrem Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer (ehemaliger Spitzensportler) zahlt, unterliegen der Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe.
2. Ein Alleingesellschafter kann bei seiner eigenen GmbH, die er selbst ausschließlich und uneingeschränkt beherrscht, nicht abhängig beschäftigt sein.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668113 |
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