Entscheidungsstichwort (Thema)

Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen für Haftzeiten. Rechtsweg

 

Orientierungssatz

Für das Begehren eines Strafgefangenen, für die Zeit der Strafhaft so gestellt zu werden, als seien für ihn Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet worden, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht eröffnet.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.05.1998; Aktenzeichen B 5 RJ 6/98 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661682

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