Entscheidungsstichwort (Thema)

Wegeunfall. Ausschluß des Unfallversicherungsschutzes bei absoluter Fahruntüchtigkeit

 

Orientierungssatz

Ein Unfallversicherungsschutz entfällt schon dann, wenn mit Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, daß eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die rechtlich allein wesentliche Unfallursache war. Eine solche ist in der Regel bei absoluter Fahruntüchtigkeit - gegeben ab einer BAK 1,1 Promille anzunehmen (vgl BSG vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91 = HV-INFO 1993, 305 und BGH vom 28.6.1990 - 4 StR 297/90 = HV-INFO 1990, 1535).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.05.1994; Aktenzeichen 2 RU 35/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656553

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge