Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Zuständigkeit bei beruflicher Aus- und Fortbildung

 

Orientierungssatz

1. Frage der Zuständigkeit bzw der Verteilung der Entschädigungslast für den Unfall eines Auszubildenden im Beruf des Fliesenlegers, der am schriftlichen Teil der Abschlußprüfung nach § 34 BBiG und § 31 HwO teilgenommen hatte und auf dem Weg von der Berufsschule - wo die Prüfung stattfand - nach Hause verunglückt war. Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium Baden-Württemberg und der örtlich zuständigen Handwerkskammer über die gemeinsame Durchführung des schriftlichen Teils der Schulabschlußprüfung und der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß § 34 BBiG (berufliche Lehrabschlußprüfung) waren Gegenstand der Prüfung nicht nur der in der Berufsschule vermittelte Lehrstoff, sondern zu einem bestimmten Teil auch Kenntnisse, die nicht im Berufsschulunterricht vermittelt, nach der Ausbildungsordnung bzw dem Ausbildungsberufsbild aber als erforderlich angesehen werden konnten.

2. Die zum Verfahren beigeladene Verwaltungs-Berufsgenossenschaft kommt als zuständiger Versicherungsträger nicht in Betracht, da die Prüfung nicht in Räumen der Handwerkskammer, sondern in der Berufsschule stattgefunden und unter der organisatorischen Leitung der Schule gestanden hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664981

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