Leitsatz (amtlich)
Bei der Ermittlung der für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung der Versicherungsberechtigten maßgeblichen Einnahmen zum Lebensunterhalt sind Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit am Gewinn aus Vermietung und Verpachtung nicht abzuziehen; es findet also kein "horizontaler Verlustausgleich" statt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1662768 |
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