Orientierungssatz

1. Ein Musikinstrumentenbauer (hier Cembalo) ist nicht Künstler iS des § 2 S 1 KSVG.

2. Die gebauten Instrumente können nicht als Werke der bildenden Kunst angesehen werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.03.1997; Aktenzeichen 3 RK 15/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667778

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