Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulässigkeit der Berufung bei Kausalitätsstreit. Keine Anerkennung eines Bronchialkarzinoms bei einem Straßenbauarbeiter als Berufskrankheit gemäß § 551 Abs 2 RVO
Orientierungssatz
1. Ist die Frage streitig, ob die zum Tot führende Erkrankung eine Berufskrankheit ist, so erscheint der sich aus der wörtlichen Auslegung des § 150 Nr 3 SGG ergebende Ausschluß der sogenannten Kausalitätsberufung nicht gerechtfertigt.
2. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der BKVO zum 1.4.1988 liegen keine neuen Erkenntnisse iS des § 551 Abs 2 RVO für die Frage vor, ob eine höhere Gefährdung der Personengruppe der Straßenbauarbeiter hinsichtlich des allgemeinen Auftretens von Bronchialkrebs besteht.
Fundstellen
Dokument-Index HI1666992 |
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