Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Kurzarbeitergeld an überschuldete GmbH bei Einstellung der finanziellen Stützung durch maßgeblich beteiligte Hauptgesellschafterin

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Beschließt die mit über 99% am Stammkapital einer überschuldeten GmbH beteiligte Hauptgesellschafterin, die GmbH nach monatelangen vergeblichen Sanierungsbemühungen nicht mehr zu stützen, entfallen die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld, da ab diesem Zeitpunkt eine Weiterführung des Betriebes nicht mehr zu erwarten ist.

2. Erhalten die Geschäftsführer der GmbH erst am Nachmittag Kenntnis von dem Beschluß, ist die Aufhebung des Kurzarbeitergeldes gewährenden Verwaltungsaktes erst mit Wirkung vom nächsten Tag an zulässig.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1660491

ZIP 1985, 175

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