Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeldanspruch für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis ab dem 1.1.1994
Orientierungssatz
§ 1 Abs 3 S 1 BKGG bestimmt eindeutig, daß der Ausländer "im Besitz" einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein muß. Die förmliche Feststellung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbehörde muß also vorliegen, ob diese zu Unrecht unterblieben oder verzögert worden ist, ist unerheblich (vgl BSG vom 9.2.1994 - 14/14b REg 9793 ) SozR 3-7822 § 1 Nr 12 zu § 1 Abs 1 S 2 des BErzGG, der ebenfalls den "Besitz" eines Aufenthaltstitels voraussetzt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1656838 |
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