Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. haftungsbegründende Kausalität. Gelegenheitsursache. Konkurrenzursache. Degeneration. Meniskusriss. Sportlehrerin. Basketballspiel. Wesentliche Bedingung. Unfallfolge. Unfallmechanismus. Bewegungsablauf. Unfalltypische Begleitverletzungen. Vorschaden. Beweislast
Orientierungssatz
1. Die Ausübung üblicher Basketballtechniken stellt keinen geeigneten Unfallmechanismus dar, einen gesunden und auch altersentsprechenden Meniskus zum Einreißen zu bringen (hier: Innenmeniskusriss bei einer Sportlehrerin). Meniskusverletzung als Gelegenheitsursache.
2. Dass der Begriff der Gelegenheitsursache durch die Austauschbarkeit der versicherten Einwirkung gegen andere alltäglich vorkommende Ereignisse gekennzeichnet ist, berechtigt nicht zu dem Umkehrschluss, dass bei einem gravierenden, nicht alltäglichen Unfallgeschehen ein gegenüber einer Krankheitsanlage rechtlich wesentlicher Ursachenbeitrag zu unterstellen ist.
Normenkette
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 25. März 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten - nach Beschränkung des Begehrens im Berufungsverfahren - nunmehr noch um die Anerkennung einer komplexen Rissbildung im Innenmeniskushinterhorn als Folge eines von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfalls, den die im Jahr 1954 geborenen Klägerin am 12. Februar 2009 im Rahmen ihrer Tätigkeit als Sportlehrerin erlitt.
In ihrer Unfallbeschreibung (Schreiben vom 09. März 2009) gab die Klägerin zum Unfallhergang Folgendes an: "Während einer Technikübung im Basketballspiel mussten Übungen wiederholt demonstriert werden, um den Schüler/innen die Techniken Schrittstopp und Sprungstopp zu zeigen. Da die meisten Schüler/innen nicht in der Lage waren, die vorgezeigte Technik sofort nachzuvollziehen, musste ich die Übungen mehrere Male demonstrieren. Trotz vorheriger Erwärmung verdrehte ich mir bei der Umkehr um ein Wendemal vermutlich mehrmals das rechte Knie, sodass schon kurz danach Schmerzen zu spüren waren. Nach dem Unterricht bemerkte ich eine Schwellung, die ich durch Kühlung und Einreibung zu lindern versuchte. Am Freitag, 13.02.09, trug ich eine Kniebandage, da ich an diesem Tag nur einen Block Sportunterricht zu absolvieren hatte. Die Schmerzen verstärkten sich dann aber übers Wochenende so stark, dass nun auch im Ruhezustand ein dauerhafter Schmerz zu spüren war, der die Bewegungsfähigkeit nachhaltig beeinflusste und schon normales Gehen einschränkte. Deshalb suchte ich am Montag, 16.02.09 meine Ärztin (Fr. Dipl. med. M L) auf, um mir eine Überweisung zum Chirurgen zu holen".
Der Durchgangsarzt Dr. K befundete eine deutliche Weichteilschwellung sowie einen angedeuteten Erguss im Kniegelenk, eine schmerzhaft deutlich eingeschränkte Bewegung (0-10-100), eine nur schmerzhaft mögliche Streckung des Kniegelenkes, einen Druck- und Stressschmerz des medialen Seitenbandbereiches, fraglich positive Außenmeniskuszeichen, ansonsten aber Bandstabilität und keine sicheren Meniskuszeichen. Diagnostiziert wurde eine Distorsion des rechten Kniegelenkes, ferner wurde ein Verdacht auf Meniskusriss und mediale Seitenbandruptur rechts geäußert. Röntgenologisch ausgeschlossen wurden Anhaltspunkte für eine frische, posttraumatische, knöcherne Veränderung, festgestellt wurde eine leichte bis mäßige subchondrale Sklerosierung des medialen Tibiaplateaus als Zeichen einer beginnenden medialen Gonarthrose. Arbeitsunfähigkeit wurde für 12 Tage attestiert (Durchgangsarztbericht vom 17. Februar 2009). Im Ergänzungsbericht - Knie - führte Dr. K aus, dass keine äußeren Verletzungszeichen und keine Blutergussverfärbung ersichtlich gewesen seien. Eine Weichteilschwellung und eine Druckempfindlichkeit am Seitenband wurde festgestellt, ferner eine gering gelockerte Innenbandführung und ein gering ausgeprägtes Schubladenzeichen.
Ein am 19. Februar 2009 durchgeführtes MRT des rechten Kniegelenks ergab einen schräghorizontalen Riss am Innenmeniskushinterhorn, einen Kniegelenkserguss und eine Distension, aber keinen Riss des medialen Kollateralbandes.
Dr. K führte im Zwischenbericht (vom 23. Februar 2009) aus, dass es sich auf Grund des Unfallmechanismus mit Verdrehtrauma unter Last des Kniegelenks, des Fehlens vermehrter degenerativer Vorschäden bei gleichzeitiger Distension des medialen Kollateralbandes um einen traumatischen Meniskusriss handeln dürfte und empfahl zur Klärung eines Ursachenzusammenhanges eine Arthroskopie. Arbeitsunfähigkeit wurde bis zum 11. April 2009 bescheinigt.
Bei der am 05. März 2009 durchgeführten Arthroskopie, bei der ein Teil des Innenmeniskus entfernt und Knorpel der medialen Kondyle geglättet wurden, fand sich jedoch kein Nachweis für eine Innenbandlockerung und für Einblutungen im Bereich des Innenbandes. Festgestellt wurde eine komplexe Rissbildung im Innenmenis...