Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialversicherung. Abgabepflicht. Eingetragener Verein. Verlegerverband. Anzeigenblätter. Werbung bzw Öffentlichkeitsarbeit für Dritte

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Verlegerverband kann Werbung bzw Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben, wenn er im Internet einen Imagefilm sowie Informationen über Veranstaltungen einer Akademie anbietet.

2. Gerichtliche Ermittlungen zur Inanspruchnahme selbständiger Künstler und Publizisten durch einen Unternehmer iS des § 24 KSVG setzen regelmäßig eine eigene Sachverhaltsaufklärung durch die Künstlersozialkasse auch unter Einschaltung des jeweiligen Trägers der Rentenversicherung im Wege der Amtshilfe voraus.

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. Mai 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abgabepflicht des Klägers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).

Der Kläger ist ein eingetragener Verein. Nach seiner Selbstdarstellung unter www.bvda.de (Stand 10. Juni 2013) ist er einer der drei Verlegerverbände in Deutschland und die Spitzenorganisation der Anzeigenblattverlage. Ihm gehören 220 Verlage mit 926 Titeln bei einer geprüften Wochenauflage von 65,2 Millionen Exemplaren an. Damit repräsentiert der Verband 70 % der Gesamtauflage. Anzeigenblätter sind nach seiner Definition “Presseprodukte, die kostenlos mindestens 12 Mal im Jahr in regelmäßige Abständen an die Haushalte eines fest umrissenen Gebietes flächendeckend verteilt werden. Ihr Vorzug liegt in der hohen Haushaltsabdeckung, der entsprechend hohen Reichweite sowie der großen Lokalität. Anzeigenzeitungen weisen im Schnitt 30-40 % redaktionelle Inhalte auf.„

Nach § 1 seiner Satzung in der Fassung vom 22. April 2004 ist er ein Zusammenschluss von Verlagen, die in Deutschland kostenlos verteilte Anzeigenblätter herausgeben. Zweck und Aufgaben sind in § 2 der Satzung wie folgt geregelt:

“1. Der Verband bezweckt die Wahrung und Förderung aller gemeinsamen Belange der in ihm zusammengeschlossenen Verlage.

2. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere

a) Unterrichtung der Mitglieder über alle für sie relevanten Grundsatzfragen, Entwicklungen und Tendenzen

b) Beratung der Mitglieder auf allen Gebieten des Anzeigenblattwesens

c) Förderung eines intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausches unter den Mitgliedern

d) Erarbeitung und Abgabe von Stellungnahmen zu allen Fragen des Anzeigenblattwesens, auch im Hinblick auf gesetzgeberische Maßnahmen

e) Förderung des lauteren Wettbewerbs

f) Entsendung von Delegierten in andere Organisationen, die sich mit Anzeigenblättern befassen

g) Durchführung der Auflagenkontrolle für Anzeigenblätter

h) Erarbeitung und Bereitstellung von Unterlagen, die der Transparenz des Anzeigenblattmarktes förderlich sind

i) Wahrung des Ansehens des Berufsstandes.

3. Ausgenommen ist die Vertretung sozialpolitischer Belange.

4. In pressepolitischen Grundsatzfragen und in medienübergreifenden Bereichen kann der Verband mit den anderen Organisationen des Pressewesens zusammenarbeiten.

5. Die Tätigkeit des Verbandes ist weder auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Erzielung von Gewinn gerichtet.„

Der Kläger ist nach eigener Darstellung darüber hinaus Ansprechpartner für Medien- und Werbeagenturen, Fachmedien, Politiker, Bildungseinrichtungen und sonstige Interessierte (siehe www.bvda.de).

Im Internet (www.bvda.de/der-bvda/aufgaben-und-ziele) beschreibt der Kläger seine Aktivitäten wie folgt:

INTERNE AKTIVITÄTEN

- Der BVDA ist Träger der ADA, der Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter und veröffentlicht die aktuellen Zahlen quartalsweise in der Mediainformation. Die ADA ist für die BVDA-Mitgliedsverlage obligatorisch.

- Umfassender Informationsdienst über alle die Mitgliedsverlage tangierenden Vorgänge (z.B. rechtliche Belange, Aktivitäten von Werbe-/Mediaagenturen und Großkunden etc.)

- Konkurrenzbeobachtung

- Bereitstellung von Marktforschungs-Know-How für die BVDA-Mitgliedsverlage zur Erstellung von Studien zur Medialeistung der Anzeigenblätter

- Strategische Planung und Auswertung von Studienergebnissen

- Interner Presse- und Informationsdienst incl. regelmäßigem Newsletter

- Pflege und Weiterentwicklung des Planungsprogrammes ADVERTIZOR

- Vertretung der Mitglieder in diversen Fachausschüssen der Werbewirtschaft

EXTERNE AKTIVITÄTEN

- Der Markt- & Mediaservice des BVDA gibt generelle Auskünfte zum Anzeigenblattmarkt und über die Ergebnisse der BVDA-Studien zur Medialeistung der Anzeigenblätter. Darüber hinaus stellt der Markt- und Mediaservice Kunden der Anzeigenblatt-Verlage sowie deren Agenturen das Planungstool ADVERTIZOR zur Verfügung und unterstützt diese bei konkreten Planungsanfragen.

- Der BVDA führt Studien durch (bzw. lässt durchführen) und gibt diese an die BVDA-Mitgliedsverlage weiter

- Der BVDA publiziert und verbreitet Ratgeber zum Werbeträger Anzeigenblatt

- Der BVDA betreut individuell Werbe- und Med...

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