Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragspflicht des Verleihers von Arbeitskräften für Prämien, die der Entleiher gezahlt hat
Leitsatz (amtlich)
Der Verleiher ist als Arbeitgeber von Leiharbeitnehmern auch für Prämien beitragspflichtig, die der Entleiher ohne sein Wissen vertragswidrig gezahlt hat. An seiner Beitragspflicht ändert sich auch nichts dadurch, daß der Entleiher diese Prämien pauschal versteuert hat.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1649634 |
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