Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragspflicht des Verleihers von Arbeitskräften für Prämien, die der Entleiher gezahlt hat

 

Leitsatz (amtlich)

Der Verleiher ist als Arbeitgeber von Leiharbeitnehmern auch für Prämien beitragspflichtig, die der Entleiher ohne sein Wissen vertragswidrig gezahlt hat. An seiner Beitragspflicht ändert sich auch nichts dadurch, daß der Entleiher diese Prämien pauschal versteuert hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.06.1978; Aktenzeichen 12 RK 8/77)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649634

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge