Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. freiwilliges Mitglied. Selbständiger. Beitragsbemessung
Orientierungssatz
Hat eine Krankenkasse in ihrer Satzung eine Sonderregelung für selbständig Erwerbstätige, wonach für diese als beitragspflichtige Einnahmen mindestens die Einnahmen anzusetzen sind, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrundezulegen wären, "mindestens jedoch 66 2/3 vH der monatlichen Bezugsgröße", so ist dies grundsätzlich von ihrem Satzungsermessen gedeckt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665514 |
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