Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. freiwilliges Mitglied. Selbständiger. Beitragsbemessung

 

Orientierungssatz

Die Satzungsregelung einer Krankenkasse, wonach für selbständig Erwerbstätige als beitragspflichtige Einnahmen mindestens die Einnahmen anzusetzen sind, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrundezulegen wären, "mindestens jedoch 66 2/3 vH der monatlichen Bezugsgröße", verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665603

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