Leitsatz (amtlich)

1. Die nach deutschem Sozialversicherungsrecht zu behandelnde Entsendung eines Arbeitnehmers, dh die vorübergehende Beschäftigung eines bei einem inländischen Arbeitgeber angestellten Arbeitnehmers im Ausland auf Veranlassung und für Zwecke des Arbeitgebers setzt voraus, daß der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen des Beschäftigungsverhältnisses im Inland liegt.

2. Merkmale eines im Inland gelegenen Schwerpunktes eines Beschäftigungsverhältnisses sind die vorherige inländische Beschäftigung, die Vereinbarung deutschen Rechts, die vertraglich befristete Entsendung mit einer konkret umgrenzten Aufgabenstellung, die vertraglich übernommene Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Tätigkeit nach Ablauf der Entsendungszeit an einem anderen Ort fortzusetzen, die Zahlung des Entgelts durch die inländische Arbeitgeberin und die Gewährung eines dreimonatigen Urlaubs im Anschluß an die Entsendungszeit.

3. Der Einsatz als Geschäftsführer (im technischen Sinne) für zwei im entfernten Ausland ( Noumea /Neukaledonien) bestehende Firmen, deren Kapitalanteile fast ausschließlich bzw zu 50 % in Händen einer inländischen Im- und Exportfirma liegen, ist seinem Schwerpunkt nach eine inländische Beschäftigung iS der Entsendung, wenn aufgrund eines mit der inländischen Firma geschlossenen Anstellungsvertrages deren Interessen nach näherer Aufgabenstellung durch die Geschäftsführung für die beiden Firmen im Ausland befristet wahrgenommen werden sollen und diese Tätigkeit durch ständigen Nachrichtenverkehr, laufende Berichte und gelegentliche Überprüfung der Bücher und der Kasse von der inländischen Firma kontrolliert wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664281

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