nicht rechtskräftig
Verfahrensgang
SG Potsdam (Entscheidung vom 10.07.2001; Aktenzeichen S 7 KR 99/99) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 10. Juli 2001 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 12. Juni 2002 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Verfahren vor dem Landessozialgericht nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Kostenübernahme für eine geschlechtsanpassende Operation in der "Klinik Sanssouci" in Potsdam.
Bei dem am 13. April 1942 geborenen Kläger ist eine geschlechtsanpassende Operation erforderlich, was zwischen den Beteiligten unstreitig ist: Die Beklagte sieht eine derartige Operation als von ihr zu erbringende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung an. Sie teilte dem Kläger jedoch mit Schreiben vom 22. Februar 1999 mit, dass die "Klinik Sanssouci" in Potsdam keinen Versorgungsauftrag für das Land Brandenburg habe, weshalb die dort entstehenden Kosten für eine Operation - die von der Klinik unter dem 20. Oktober 1998 mit 72 000,00 DM beziffert worden waren - nicht übernommen werden könnten. Dies wiederholte die Beklagte mit Schreiben vom 26. April 1999 mit dem Hinweis darauf, dass gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine Kosten für Privatkliniken übernehmen dürften.
Der Kläger hat am 20. September 1999 Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Potsdam erhoben, die er als Leistungsklage fortgeführt hat, nachdem das Gericht darauf hingewiesen hatte, dass das Schreiben der Beklagten vom 22. Februar 1999 sei als Ablehnungsbescheid anzusehen sei und die Beklagte ihre Klageerwiderung als Widerspruchsentscheidung bezeichnet hatte.
Der Kläger hat erstinstanzlich vorgetragen, er sei im Oktober 1999 in dem von der Beklagten vorgeschlagenen St. Markus-Krankenhaus in Frankfurt (Main) zum Vorgespräch gewesen, was ihn sehr schockiert habe. Er sei im September 1999 auf einer Tagung für Transsexuelle gewesen, auf der "alle, die in München-Dachau und Frankfurt (Main)" gewesen seien, "Nachoperationen und Schwierigkeiten" gehabt hätten; "Es waren auch einige in der 'Sanssouci Klinik', wo alles gut ablief". Sein behandelnder Arzt (Dr. J. M.) habe ihn davor gewarnt, nach Frankfurt (Main) zu gehen, da er Patienten in Nachbehandlung habe, die "große Schwierigkeiten" hätten. Wenn dies alles in Betracht gezogen würde, sei der Qualitätsanspruch der Vertragshäuser sehr in Frage gestellt.
Die Beklagte hat eine - bei ihr am 29. Januar 2001 eingegangene - Stellungnahme der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen vorgelegt, wonach eine "schlechte Qualität im St. Markus-Krankenhaus in Frankfurt (Main) ... als Vertragspartner vor Ort in keinster Weise" bestätigt werden könne. Vielmehr habe das St. Markus-Krankenhaus in Frankfurt (Main) in Prof. S. eine Kapazität auf diesem Gebiet, der weit über die Grenzen Hessens hinaus bekannt sei und demzufolge auch überregionalen Zuspruch erfahre. In den vergangenen fünf Jahren habe es insgesamt einen Fall gegeben, in dem ein Versicherter Regressansprüche geltend gemacht habe, jedoch ohne Erfolg. Notwendige Nachoperationen aufgrund von Stenosen oder Fistelbildungen seien im abgelaufenen Jahr in einem Fall zu verzeichnen gewesen, die Fistel habe ambulant behandelt werden können.
Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 08. April 2002 nochmals darauf hingewiesen, dass er die ihm in Frankfurt (Main) vorgeschlagene Operation aufgrund des Vorgesprächs - welches mehr mit "Comedy" zu tun gehabt habe - nicht für angezeigt halte, er halte die "Klinik Sanssouci" in Potsdam für besser geeignet.
Im Termin vom 10. Juli 2001 hat das Sozialgericht in einem anderen - ähnlich gelagerten - Fall (S 7 KR 6/99) den am St. Markus-Krankenhaus - Klinik für Plastische Chirurgie - in Frankfurt (Main) tätigen Arzt Dr. K. E. als Sachverständigen gehört und - im Einverständnis der Beteiligten - "die Aussage von Dr. E. zum hiesigen Verfahren genommen".
Die Niederschrift über die Anhörung des Dr. E. enthält dessen Aussage wie folgt:
"Auf Befragen erklärt der Sacherständige:
Ich arbeite seit 1980 als Arzt im Sankt Markus-Kranken-haus in Frankfurt am Main. Seit 1980 führe ich geschlechtsanpassende Operationen an dieser Klinik aus, es sind seitdem über 300. Davon wurden ca. 280 nach der Leistenlappenmethode durchgeführt und bis heute 46 nach der Unterarmlappenmethode. An unserer Klinik werden beide Operationsmethoden so ca. Hälfte/Hälfte durchgeführt. Meines Wissens sind wir die einzige Klinik in Deutschland, die die Leistenlappenoperation in nennenswertem Umfang durchführt. Die Unterarmlappenmethode beruht auf der Methode nach Chang und Wang. Bei der Unterarmlappenmethode geht es vordergründig auch um den Aufbau einer funktionierenden Harnröhre innerhalb des Penis. Der Aufbau der Harnröhre stellt gleichzeitig das größte medizinische Problem dabei dar. Weltweit ist bei dieser Unterarmlappenmethode von einer Komplikationsrate von 50 - 80 % auszugehen. An unserem Krankenhaus ...