Entscheidungsstichwort (Thema)

Umlagepflicht des Arbeitgebers nach § 14 Abs 2 LFZG

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Umlage für Auszubildende nach § 14 Abs 2 S 1 LFZG erfaßt seit 1.1.1986 auch Auszubildende für Angestelltenberufe.

2. Es ist nicht verfassungswidrig, daß die Höhe der Umlage und der Erstattungen nach § 16 Abs 1 und 2 LFZG der Regelungskompetenz der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen ist.

 

Orientierungssatz

Zur Zahlung der Umlage für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (§ 14 Abs 1 S 2 LFZG) ist der Arbeitgeber auch dann verpflichtet, wenn er in seinem Betrieb keine weiblichen, sondern nur männliche Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664617

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