Entscheidungsstichwort (Thema)
Umlagepflicht des Arbeitgebers nach § 14 Abs 2 LFZG
Leitsatz (amtlich)
1. Die Umlage für Auszubildende nach § 14 Abs 2 S 1 LFZG erfaßt seit 1.1.1986 auch Auszubildende für Angestelltenberufe.
2. Es ist nicht verfassungswidrig, daß die Höhe der Umlage und der Erstattungen nach § 16 Abs 1 und 2 LFZG der Regelungskompetenz der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen ist.
Orientierungssatz
Zur Zahlung der Umlage für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (§ 14 Abs 1 S 2 LFZG) ist der Arbeitgeber auch dann verpflichtet, wenn er in seinem Betrieb keine weiblichen, sondern nur männliche Arbeitnehmer beschäftigt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1664617 |
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