Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialabgabe. Abgabepflicht. künstlerische Gestaltung von Schallplattenhüllen. Covergestaltung

 

Orientierungssatz

1. Die für die künstlerische Gestaltung von Schallplattenhüllen (Covergestaltung) gezahlten Entgelte sind nicht nach §§ 24, 25 KSVG abgabepflichtig.

2. Verpackungen, Hüllen usw. zählen nicht zu den Bild- und Tonträgern, daher gehört auch ihre Herstellung nicht zu der Herstellung der Bild- und Tonträger iS von § 24 Abs 1 S 1 Nr 5 bzw 3 KSVG. Sie unterfallen daher nicht gemeinsam der Abgabepflicht nach § 24 Abs 1 S 1 Nr 5 bzw Nr 3 KSVG, vielmehr kommt nur eine Aufteilung in eigenständige Bereiche mit unterschiedlicher Zugehörigkeit nach § 24 Abs 1 oder Abs 2 KSVG in Betracht (vgl BSG vom 20.7.1994 - 3/12 RK 49/92 = SozR 3-5425 § 24 Nr 7).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.02.1996; Aktenzeichen 3 RK 12/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667262

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