Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsweg. Pflichtarbeitsplätze. Arbeitgeber als Schwerbehinderter

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für die Feststellung der anrechenbar beschäftigten Schwerbehinderten ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.

2. Eine juristische Person kann nicht Schwerbehinderter sein.

 

Orientierungssatz

Ein schwer behinderter Gesellschafter einer GmbH, der zum alleinigen Geschäftsführer bestellt ist, kann nicht als Arbeitgeber auf einen Pflichtplatz angerechnet werden.

Er kann auch nicht als Arbeitnehmer auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden, wenn er mindestens die Hälfte des Gesellschafterkapitals hält.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649737

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