Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsweg. Pflichtarbeitsplätze. Arbeitgeber als Schwerbehinderter
Leitsatz (amtlich)
1. Für die Feststellung der anrechenbar beschäftigten Schwerbehinderten ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.
2. Eine juristische Person kann nicht Schwerbehinderter sein.
Orientierungssatz
Ein schwer behinderter Gesellschafter einer GmbH, der zum alleinigen Geschäftsführer bestellt ist, kann nicht als Arbeitgeber auf einen Pflichtplatz angerechnet werden.
Er kann auch nicht als Arbeitnehmer auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden, wenn er mindestens die Hälfte des Gesellschafterkapitals hält.
Fundstellen
Dokument-Index HI1649737 |
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