Entscheidungsstichwort (Thema)
Unfallversicherungs-Beitragsrechnung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten gemäß § 728 Abs 3 RVO
Orientierungssatz
Fehlt es an einer unternehmerischen Entscheidung dahin, das Bauunternehmen über den Abschluß eines konkreten Bauvorhabens (hier: kirchliches Pilotprojekt) hinaus auf Dauer zu betreiben, so mangelt es diesem Unternehmen an dem Merkmal der Bestandssicherheit. Es handelt sich dann um ein nicht gewerbsmäßiges Bauunternehmen iS von § 664 Abs 4 RVO, für das ein höherer Prämientarif gemäß § 728 Abs 3 RVO festgesetzt werden kann.
Fundstellen
Dokument-Index HI1651281 |
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