Entscheidungsstichwort (Thema)

Freiwilliges Mitglied. Selbständiger. Beitragsbemessung. Mindestbetrag

 

Orientierungssatz

Für freiwillig krankenversicherte Selbständige gilt nach § 240 Abs 4 SGB 5 als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße. Ein Versicherter kann nicht verlangen, daß die von ihm zu entrichtenden Beiträge - entsprechend seinen tatsächlichen Einkünften - niedriger bemessen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666047

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