Entscheidungsstichwort (Thema)
Freiwilliges Mitglied. Selbständiger. Beitragsbemessung. Mindestbetrag
Orientierungssatz
Für freiwillig krankenversicherte Selbständige gilt nach § 240 Abs 4 SGB 5 als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße. Ein Versicherter kann nicht verlangen, daß die von ihm zu entrichtenden Beiträge - entsprechend seinen tatsächlichen Einkünften - niedriger bemessen werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1666047 |
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