Entscheidungsstichwort (Thema)

Freiwillige Krankenversicherung. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Solidaritätsprinzip

 

Orientierungssatz

1. Bei der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in Höhe des 90. Teils der monatlichen Bezugsgröße handelt es sich um einen Mindestbetrag als beitragspflichtige Einnahmen, der durch die Krankenkasse grundsätzlich auch dann nicht unterschritten werden darf, wenn die beitragsrelevanten Einnahmen des Versicherten wesentlich unter dieser Grenze liegen oder überhaupt keine Einnahmen vorhanden sind.

2. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze des § 240 Abs 4 SGB 5 verstößt nicht gegen den Solidaritätsgrundsatz. Dieses Prinzip gilt nur für bestimmte pflichtversicherte Personengruppen. Diejenigen, die das Gesetz nicht zur Solidargemeinschaft heranzieht, die sich ihre Versicherung also "kaufen" müssen, sind verpflichtet, für diese Versicherung einen Betrag zu zahlen, der einigermaßen ins Gewicht fällt, und ihnen wird zugemutet, für ihre Krankenversicherung mehr aufzubringen, als sie sich nach ihren Einkünften leisten können.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666885

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