Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialversicherung- Abgabepflicht. Kraftfahrzeughersteller. Werbung

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Unternehmen, das Kraftfahrzeuge herstellt und vertreibt, ist verpflichtet, Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zu zahlen, wenn es für seine eigene Werbung nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilt. Die Werbung muß nicht Hauptzweck des Unternehmens sein; es reicht vielmehr aus, wenn der mit der Werbung verfolgte Zweck dem Unternehmenshauptzweck (Verkauf von Fahrzeugen) dient.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667765

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