Leitsatz (amtlich)

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht bei Beginn einer neuen Blockfrist dann nicht mehr, wenn zwar zu diesem Zeitpunkt eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder besteht, die Mitgliedschaft aber vorher aufgrund eigener Kündigung unterbrochen war.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.11.1983; Aktenzeichen 8 RK 12/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655918

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