Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse für Personen nach § 2 Abs 2 KSVG

 

Orientierungssatz

Entgelte, die ein nach § 24 Abs 1 KSVG dem Grunde nach abgabepflichtiges Unternehmen 1988 an Personen iS von § 2 Abs 2 KSVG gezahlt hat, gehören nicht zur Bemessungsgrundlage iS von § 25 Abs 1 S 1 KSVG in der bis zum 31.12.1988 geltenden Fassung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1652212

BB 1992, 2367

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