Entscheidungsstichwort (Thema)

Klagerecht niedergelassener Kassenärzte gegenüber Beteiligung von Chefärzten

 

Orientierungssatz

Zum Klagerecht niedergelassener Kassenärzte gegenüber Beteiligung von Chefärzten:

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben auch die Rechte ihrer Mitglieder untereinander zu wahren. Der Vorrang des niedergelassenen Kassenarztes kann daher zu einer Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen führen, den Widerruf einer Beteiligung zu beantragen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1664682

AusR 1991, 21

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