Leitsatz (amtlich)
Für Arbeiter eines Betriebes des Baugewerbes mit Sitz im Geltungsbereich des AFG, die während der Förderungszeit (AFG § 75 Abs 2 Nr 1) auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz außerhalb dieses Geltungsbereiches beschäftigt sind (Baustellen in Frankreich und Norwegen), besteht kein Anspruch auf Wintergeld.
Fundstellen
Dokument-Index HI1652820 |
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