Leitsatz (amtlich)

Für Arbeiter eines Betriebes des Baugewerbes mit Sitz im Geltungsbereich des AFG, die während der Förderungszeit (AFG § 75 Abs 2 Nr 1) auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz außerhalb dieses Geltungsbereiches beschäftigt sind (Baustellen in Frankreich und Norwegen), besteht kein Anspruch auf Wintergeld.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652820

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