Leitsatz (amtlich)

Werden bei einem seit geraumer Zeit betriebenen Bauunternehmen die Voraussetzungen für eine - dann auch erfolgte - Eintragung in die Handwerksrolle getroffen und ist damit der Bestand des Unternehmens auf Dauer gesichert, so ist die BG nicht befugt, für vorausgegangene Zeiten die erhöhten Beiträge für nichtgewerbsmäßige Bauarbeiten zu fordern.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.08.1984; Aktenzeichen 2 RU 37/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662917

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