Entscheidungsstichwort (Thema)

Landwirtschaftliche Krankenversicherung. Einbringung von landwirtschaftlichen Flächen (KVLG § 2 Abs 2)

 

Leitsatz (amtlich)

Der Gesellschafter einer GmbH, der ihm gehörende landwirtschaftliche Flächen an die GmbH verpachtet, wird damit nicht durch "Einbringung" dieser Flächen landwirtschaftlicher Unternehmer und unterliegt somit nicht der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte gemäß KVLG § 2 Abs 2 S 2.

 

Orientierungssatz

Der zwischen einer GmbH und dem Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen geschlossene Austauschvertrag iS einer Verpachtung des Grundstücks gegen angemessenes Entgelt dient zwar auch der Nutzungsüberlassung, bewirkt aber nicht die alleinige Verfügungsberechtigung der Gesellschaft über das Grundstück. Der Eigentümer ist nicht gehindert, durch Kündigung des Pachtvertrages der GmbH das Nutzungsrecht zu entziehen, ohne gegen seine gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen zu verstoßen. Die Verfügungsberechtigung ist ihm verblieben. Durch derartige Außengeschäfte zwischen der Gesellschaft und einem der an ihr beteiligten Gesellschafter wird die gesetzliche Voraussetzung der Einbringung von landwirtschaftlichen Flächen in ein Unternehmen iS von KVLG § 2 Abs 2 nicht erfüllt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.09.1981; Aktenzeichen 11 RK 9/80)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655343

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