Leitsatz (amtlich)
Eine "nach AVG § 6 Abs 2" erteilte Gewährleistungsbescheinigung des Dienstherrn für einen beurlaubten Beamten bewirkt nicht nur Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung, sondern auch in der Krankenversicherung sowie Beitragsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1655923 |
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