Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflegeversicherung. Abruf von Pflegeeinsätzen bei Bezug von Pflegegeld ist zwingend. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Die gesetzliche Verpflichtung zum Abruf der Pflegeeinsätze nach § 37 Abs 3 SGB 11 ist zwingend. Ausnahmen hiervon sind nicht vorgesehen.

2. § 37 Abs 3 SGB 11 ist nicht verfassungswidrig. Insbesondere ist der allgemeine Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG nicht verletzt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671049

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