Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausschluß der Berufung. Kosten des Vorverfahrens

 

Orientierungssatz

Der Berufungsausschluß bezieht sich nicht auf die Kosten, die den Beteiligten entstehen, wenn sie ein Gerichtsverfahren durchführen. Vielmehr ist die Berufung auch dann nicht statthaft, wenn die Kosten eines oder mehrerer (isolierter) Vorverfahren Streitgegenstand sind.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667969

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