Leitsatz (amtlich)

Das Übergangsgeld eines abhängig Beschäftigten, der während einer Rehabilitationsmaßnahme Arbeitsentgelt bezieht, ist nach BVG § 16f Abs 1 S 1 (Fassung: 1974-08-07) zu kürzen. BVG § 16f Abs 2 läßt sich nur auf Selbständige anwenden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655614

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