Orientierungssatz
Ein im Spezialbereich der Denkmalspflege tätiger Maurer-Vorarbeiter, der aufgrund seiner Tätigkeit nach Lohngruppe I des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe entlohnt wird, kann, auch wenn der von ihm geführten Kolonne nur ein Facharbeiter und zwei bis drei ungelernte Arbeitskräfte angehören, im Rahmen des RVO § 1246 Abs 2 nur auf Facharbeitertätigkeiten oder entsprechend tariflich eingestufte Tätigkeiten verwiesen werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1654838 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen