Orientierungssatz

Ein im Spezialbereich der Denkmalspflege tätiger Maurer-Vorarbeiter, der aufgrund seiner Tätigkeit nach Lohngruppe I des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe entlohnt wird, kann, auch wenn der von ihm geführten Kolonne nur ein Facharbeiter und zwei bis drei ungelernte Arbeitskräfte angehören, im Rahmen des RVO § 1246 Abs 2 nur auf Facharbeitertätigkeiten oder entsprechend tariflich eingestufte Tätigkeiten verwiesen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654838

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