Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeldanspruch. Beginn des Wehrdienstverhältnisses

 

Leitsatz (amtlich)

Das Wehrdienstverhältnis eines Soldaten, der aufgrund der Wehrpflicht einberufen wird, beginnt mit dem Tag, der im Einberufungsbescheid für den Dienstantritt festgesetzt wird, weil bereits von diesem Tage an der Status des Soldaten beginnt und ein Anspruch auf Wehrsold besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Wehrdienst erst im Laufe des Tages angetreten wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653577

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