Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsschutz. Hilfeleistung. Ausladen von Pferden

 

Orientierungssatz

Kurze Hilfeleistungen, die maßgeblich durch das kameradschaftliche und gemeinschaftsfördernde, auf Gegenseitigkeit beruhende Verhalten von Reitern und deren Angehörigen untereinander geprägt sind (hier Ausladen der Pferde aus dem Pferdetransport), sind Teil der reitsportlichen Betätigung und daher durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.05.1992; Aktenzeichen 9a RV 12/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667656

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