Entscheidungsstichwort (Thema)
Unfallversicherungsschutz. Hilfeleistung. Ausladen von Pferden
Orientierungssatz
Kurze Hilfeleistungen, die maßgeblich durch das kameradschaftliche und gemeinschaftsfördernde, auf Gegenseitigkeit beruhende Verhalten von Reitern und deren Angehörigen untereinander geprägt sind (hier Ausladen der Pferde aus dem Pferdetransport), sind Teil der reitsportlichen Betätigung und daher durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667656 |
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