Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragsnachentrichtung für Verfolgte. Fristversäumnis. Nachsichtgewährung. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

 

Orientierungssatz

1. Zum Recht auf Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gemäß §§ 21, 22 iVm § 10 WGSVG.

2. Eine Nachsichtgewährung wegen Fristversäumnis ist auf die Fristen der §§ 21, 22 WGSVG nicht anwendbar.

3. Zum Recht auf sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Rahmen eines Nachentrichtungsverfahrens gemäß §§ 21, 22 WGSVG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.05.1996; Aktenzeichen 12 RK 43/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667437

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