Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragsnachentrichtung für Verfolgte. Fristversäumnis. Nachsichtgewährung. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Orientierungssatz
1. Zum Recht auf Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gemäß §§ 21, 22 iVm § 10 WGSVG.
2. Eine Nachsichtgewährung wegen Fristversäumnis ist auf die Fristen der §§ 21, 22 WGSVG nicht anwendbar.
3. Zum Recht auf sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Rahmen eines Nachentrichtungsverfahrens gemäß §§ 21, 22 WGSVG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667437 |
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